Was Senioren zusteht: sieben Leistungen der Pflegekasse, die oft ungenutzt bleiben

Wer einen Pflegegrad hat, dem stehen neben dem Pflegegeld weitere Leistungen der Pflegekasse zu, die längst nicht alle abrufen: der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, 42 Euro für Pflegehilfsmittel, ein Zuschuss für den Hausnotruf, bis zu 4.180 Euro für einen Umbau, Pflegeberatung, ein Pflegekurs und ein Jahresbetrag für Auszeiten. Die meisten gibt es nur auf Antrag oder gegen Beleg. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober steht hier jede der sieben Leistungen in wenigen Sätzen, mit Betrag, Stand September 2026, und dem Weg dorthin. Die Beträge sind amtlich und jeweils mit dem Paragrafen verlinkt. Wie man dabei vorgeht, ist dagegen mein Rat aus der Pflege, keine Rechtsauskunft; ob eine Leistung in Ihrem Fall passt, klärt die Pflegeberatung Ihrer Kasse.

Aelteres Paar sitzt am Kuechentisch und liest gemeinsam Unterlagen, daneben Tee
Viele Leistungen liegen in Bescheiden und Briefen der Kasse, die man einmal in Ruhe zusammen durchgeht.

Sieben Leistungen, die Senioren mit Pflegegrad zustehen

Die folgenden Beträge stammen aus dem Elften Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung vom Juli 2026 und aus der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026. Sie gelten für die Pflege zu Hause. Wer schon einen Ratgeber auf dieser Seite zu einer einzelnen Leistung gelesen hat, findet hier die Übersicht und den Weg zum Rest.

Sieben Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick, Stand September 2026 Sieben Zeilen untereinander, jeweils mit Leistung und Betrag. Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel, Voraussetzungen prüft die Kasse. Wohnungsumbau bis 4.180 Euro je Maßnahme. Pflegeberatung, Kosten trägt die Pflegekasse. Pflegekurs für Angehörige, unentgeltlich, auch zu Hause. Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 Euro im Jahr, ab Pflegegrad 2. Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat Hausnotruf als Pflegehilfsmittel Wohnungsumbau bis 4.180 Euro je Maßnahme Pflegeberatung Kosten trägt die Kasse Pflegekurs unentgeltlich, auch zu Hause Jahresbetrag Auszeit bis 3.539 Euro, ab Grad 2
Beträge nach dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de und der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026. Ob und wie viel im Einzelfall gezahlt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Ein Bild, das mir in der Pflege oft begegnet: Pflegegeld wird bezogen, alles andere nicht. Meist nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand gesagt hat, dass es mehr gibt, und weil jede Leistung ihren eigenen Weg hat. Eine Stunde am Küchentisch mit den Bescheiden kann sich lohnen.

Geld für Hilfe im Alltag: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf

1. Der Entlastungsbetrag. Bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI, schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden: für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Haushaltshilfe oder Einkaufsbegleitung, für Tages- oder Kurzzeitpflege und in engen Grenzen für den Pflegedienst. Gezahlt wird gegen Beleg. Was im Jahr übrig bleibt, lässt sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wofür genau, steht am 6. Oktober in einem eigenen Beitrag.

2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Bis zu 42 Euro im Monat nach § 40 SGB XI, ebenfalls ab Pflegegrad 1, für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Ähnliches. Viele lassen sich die Artikel monatlich als Box liefern. Wie das geht, steht im Ratgeber zur Pflegebox.

3. Der Hausnotruf. Das Bundesgesundheitsministerium nennt ein Notrufsystem ausdrücklich als technisches Pflegehilfsmittel. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Bedingungen: Pflegegrad, die Person ist den größten Teil des Tages allein, und der Anbieter hat einen Vertrag mit der Pflegekasse. Für den Basistarif nennt sie derzeit bis zu 27 Euro im Monat. Einzelheiten im Beitrag Hausnotruf über die Pflegekasse.

Wohnung und Wissen: Umbau, Pflegeberatung, Pflegekurs

4. Der Zuschuss zum Wohnungsumbau. Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 SGB XI, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder einen Treppenlift. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es bis zu 16.720 Euro. Ich empfehle, den Antrag vor dem Auftrag an den Handwerker zu stellen. Die Kasse muss nach dem Gesetz innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift-Zuschuss.

5. Die Pflegeberatung. Nach § 7a SGB XI steht jedem, der Leistungen beantragt oder bekommt, eine Pflegeberatung zu, auf Wunsch zu Hause und mit den Angehörigen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Das Ministerium nennt eine Frist: Die Beratung soll innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag stattfinden, sonst gibt es einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle. Davon zu unterscheiden ist der Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI, der für Pflegegeldbezieher halbjährlich Pflicht ist.

6. Der Pflegekurs. Die Pflegekassen müssen nach § 45 SGB XI unentgeltliche Kurse für Angehörige und Ehrenamtliche anbieten, auf Wunsch auch in der eigenen Wohnung. Dort kann man lernen, was im Alltag Kraft spart: Umsetzen, Lagern, den Rücken schonen.

Auszeit für Angehörige: der gemeinsame Jahresbetrag

7. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 gibt es nach § 42a SGB XI einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Er bezahlt eine Vertretung, wenn die pflegende Tochter krank ist oder in den Urlaub fährt, oder einen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege. Der Betrag gilt je Kalenderjahr. Wer im Herbst merkt, dass noch nichts davon genutzt wurde, hat bis Ende Dezember Zeit, eine Entlastung zu planen.

Zwei Fristen, an denen Geld verfallen kann Zwei Kästen untereinander. Oben: Entlastungsbetrag. Was 2026 nicht genutzt wird, kann noch bis 30. Juni 2027 verwendet werden, danach verfällt es. Unten: gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gilt je Kalenderjahr bis 31. Dezember. Entlastungsbetrag Rest aus 2026 nutzbar bis 30. Juni 2027. Danach verfällt er. Jahresbetrag Auszeit Gilt je Kalenderjahr, also bis 31. Dezember. Kurzzeit und Verhinderung.
Nach Paragraf 45b und Paragraf 42a SGB XI. Wer jetzt im Herbst nachrechnet, hat noch Zeit, eine Auszeit oder eine Hilfe zu planen.

Der Weg zur Leistung: Antrag, Beratung, Beleg

Der Pflegegrad selbst wird bei der Pflegekasse beantragt, die bei der Krankenkasse sitzt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale reicht ein formloser Antrag, und die Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Anrufen geht auch, die Verbraucherzentrale rät aber zur schriftlichen Form per Brief, Fax oder Mail, weil sich dann nachweisen lässt, wann der Antrag gestellt wurde. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann also mit jedem Monat Warten Geld verschenken.

Der Weg zur Leistung in fünf Schritten Fünf nummerierte Schritte untereinander. Erstens: formloser Antrag bei der Pflegekasse, möglichst schriftlich, Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Zweitens: Pflegeberatung anfragen, die Kasse muss sie innerhalb von zwei Wochen anbieten. Drittens: Begutachtung zu Hause. Viertens: Bescheid mit Pflegegrad. Fünftens: jede Leistung abrufen, viele nur auf Antrag oder gegen Beleg. 1 Antrag stellen Formlos, besser schriftlich. Zählt ab diesem Monat. 2 Beratung anfragen Termin binnen zwei Wochen, auch zu Hause. 3 Begutachtung Ein Termin in der Wohnung. 4 Bescheid Mit Pflegegrad 1 bis 5. 5 Leistungen abrufen Viele kommen nicht von selbst, Belege sammeln.
Nach Verbraucherzentrale und Bundesgesundheitsministerium. Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI steht schon ab dem Antrag zu, nicht erst mit dem Bescheid.
  • Bescheid heraussuchen: Welcher Pflegegrad, seit wann? Daraus ergibt sich, was zusteht.
  • Pflegeberatung anfragen: Die Beraterin geht mit Ihnen durch, welche der sieben Leistungen passen.
  • Belege sammeln: Rechnungen für Haushaltshilfe oder Kurzzeitpflege aufheben und einreichen.
  • Fristen im Kalender: 30. Juni für den Entlastungsbetrag, 31. Dezember für den Jahresbetrag.

Eine Reform ist geplant, aber noch kein Gesetz. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der ab 2027 unter anderem den Entlastungsbetrag neu ordnen würde. Laut AOK ist der Kabinettsbeschluss für den 30. September angekündigt; danach berät der Bundestag. Bis ein Gesetz beschlossen ist, gelten die Beträge oben. Ändert sich etwas, wird dieser Beitrag aktualisiert.

Zwei Helfer, die die Pflegebox ergänzen

Einmalunterlagen kommen oft über die Pflegebox. Für Bett und Sessel nutzen viele zusätzlich waschbare Unterlagen, die oft lange halten. Mehr Modelle stehen auf der Seite waschbare Betteinlagen für Senioren.

Sensalou Inkontinenzauflage 70x100 cm - wasserdichte Bettunterlage WaschbarSensalou Inkontinenzauflage11,99 EURBetteinlage ansehen
Wasserdichter Matratzenschoner 90x190 cm, 40 cm tief matratzenschutzUtopia Bedding Matratzenschoner13,99 EURMatratzenschoner ansehen

Preise und Verfügbarkeit abgerufen am 30.09.2026 um 11:56 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Die Sensalou-Auflage. Vielfach bewertet und mehrlagig: eine saugfähige Schicht oben, eine wasserdichte Membran darunter. Sie liegt auf dem Laken und lässt sich schnell wechseln, auch im Sessel. Zu bedenken: ohne Weichspüler waschen, er kann mit der Zeit die Saugkraft mindern.

Der Utopia-Bedding-Schoner. Ein wasserdichter Matratzenschoner, der wie ein Spannbetttuch über die Matratze gezogen wird und sie dauerhaft schützt. Er ersetzt keine saugende Auflage, sondern ist die zweite Schicht darunter. Zu bedenken: die Matratzenhöhe vorher messen, damit er fest sitzt.

Keine Rechtsberatung, keine Zusage. Dieser Beitrag gibt den Gesetzestext und die Angaben von Bundesgesundheitsministerium und Verbraucherzentrale wieder, Stand September 2026. Ob eine Leistung im Einzelfall zusteht, entscheidet die Pflegekasse. Für die persönliche Klärung gibt es die kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI, einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse

Was steht Senioren mit Pflegegrad 1 zu?

Unter anderem der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Pflegeberatung und halbjährliche Beratungsbesuche sowie digitale Pflegeanwendungen. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Stand: September 2026.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Einen Antrag vorab verlangt das Gesetz nicht. Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet, etwa für eine anerkannte Haushaltshilfe. Manche Anbieter rechnen mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab.

Bis wann kann ich den Entlastungsbetrag aus diesem Jahr nutzen?

Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres dürfen in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Was 2026 übrig bleibt, lässt sich also bis zum 30. Juni 2027 verwenden.

Zahlt die Pflegekasse einen Hausnotruf?

Ein Notrufsystem gilt als technisches Pflegehilfsmittel. Die Verbraucherzentrale nennt als Voraussetzungen unter anderem einen Pflegegrad, dass die Person fast den ganzen Tag allein ist und dass der Anbieter Vertragspartner der Kasse ist. Für den Basistarif nennt sie seit dem 1. April 2026 bis zu 27 Euro im Monat.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umbau der Wohnung?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es insgesamt bis zu 16.720 Euro. Den Antrag stellen Sie idealerweise vor dem Umbau.

Ist die Pflegeberatung kostenlos?

Die Kosten trägt die Pflegekasse. Den Anspruch haben alle, die Leistungen beantragt haben oder erhalten, auf Wunsch zu Hause und mit Angehörigen. Die Kasse muss die Beratung innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Betrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Er hilft, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen oder die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht möglich ist.

Ändern sich die Leistungen bald?

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die ab 2027 einiges umstellen würde. Stand Ende September 2026 ist daraus noch kein Gesetz geworden; darüber entscheidet der Bundestag. Alle Beträge in diesem Beitrag gelten nach dem Gesetz in der Fassung vom Juli 2026.

Die Ratgeber zu den einzelnen Leistungen

Quellen, abgerufen am 25. September 2026: Gesetzestext SGB XI, zuletzt geändert am 24. Juli 2026, gesetze-im-internet.de; Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2026 (PDF), Pflegehilfsmittel und Pflegeneuordnungsgesetz, Entwurf; AOK-Bundesverband, Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), Zeitplan und Inhalte; Verbraucherzentrale, Leistungen der Pflegekasse, Pflegegrad beantragen und Hausnotrufsysteme.

* Affiliate-/Werbelinks. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Bei einem Kauf über diese Links erhalte ich eine kleine Provision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Kaufs auf Amazon angezeigte Preis. Auch die mit „Werbung *“ gekennzeichnete Box enthält einen Werbelink; bei einer Anfrage über diesen Link erhalte ich eine Vergütung.

Das könnte Sie auch interessieren