Pflegeheim oder Pflegedienst in der Nähe finden: so gehen Angehörige von Senioren vor
Ein Pflegeheim oder einen Pflegedienst in der Nähe finden Angehörige schneller, wenn sie nicht mit der Adressliste anfangen, sondern mit zwei Fragen: Welche Form der Hilfe braucht der Vater oder die Mutter wirklich, und ist ein Pflegegrad beantragt? Danach folgen Beratung, Suche im Umkreis, Besuch und der Blick auf die Kosten. Dazu kommen die Beträge der Pflegekasse für 2026 und Fragen, die bei einer Besichtigung etwas verraten.
In eigener Sache: Regionalmax, das ich in diesem Beitrag als Werkzeug für die Suche vorstelle, ist ein Partnerprojekt von Seniorenmax und wird ebenfalls von mir betrieben. Die Suche dort ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Vermittlung.

Bild: Regionalmax
Welche Form der Pflege zu Ihrem Angehörigen passt
Pflegeheim, Pflegedienst, Tagespflege: Die Begriffe fallen oft in einem Atemzug, meinen aber sehr verschiedene Dinge. Wer zuerst die Form klärt, telefoniert nicht zehn Heime ab, obwohl ein Pflegedienst am Morgen gereicht hätte.
Die Formen lassen sich kombinieren, etwa ein Pflegedienst am Morgen und Tagespflege an drei Tagen, damit die pflegende Tochter weiter arbeiten kann. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Kasse die Tagespflege zusätzlich, ohne Pflegegeld oder Pflegedienst zu kürzen. Für die Stunden allein zu Hause kann ein Hausnotruf dazukommen.
Die Reihenfolge, die Wochen spart
Ein typischer Umweg: erst Heime anrufen, dann merken, dass noch kein Pflegegrad beantragt ist, dann auf den Gutachter warten. Andersherum überlappen sich die Wartezeiten.
Zuerst der Antrag. Er geht an die Pflegekasse bei der Krankenkasse, ein Anruf reicht. Entscheidend ist das Datum: Wird der Antrag erst im Folgemonat gestellt, gibt es die Leistungen erst ab Beginn des Antragsmonats. Wie die Begutachtung abläuft, steht bei Regionalmax unter Pflegegrad beantragen.
Dann die Beratung. Nach dem Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle ausstellen. Auf Wunsch kommt die Beratung nach Hause, Angehörige können dabei sein. Wo das Land Pflegestützpunkte eingerichtet hat, beraten auch diese. Die Beraterinnen und Berater kennen die Anbieter im Kreis und wissen oft eher als jedes Verzeichnis, wo ein Platz frei wird.
In der Nähe suchen, ohne den Überblick zu verlieren
Für die Suche selbst habe ich Regionalmax aufgebaut, ein Verzeichnis für ganz Deutschland. Sie geben Ort oder Postleitzahl ein und wählen einen Umkreis zwischen 5 und 50 Kilometern. Angezeigt werden die erfassten Pflegeheime, ambulanten Dienste, Tagespflegen, Angebote für betreutes Wohnen und Hospize nach Entfernung, auch über die Kreisgrenze hinweg, mit Anschrift und, wo bekannt, Telefonnummer. Eine Karte lässt sich dazuschalten. Anmelden muss man sich nicht, vermittelt wird nichts: Sie rufen selbst an.
Was das Verzeichnis nicht kann, steht dort offen: Es kennt nicht jede Einrichtung, weiß nicht, wo ein Platz frei ist, und bewertet weder Qualität noch Zulassung. Die Grunddaten stammen aus OpenStreetMap. Die Kreisseiten nennen, soweit erfasst, die amtlichen Anlaufstellen des Kreises.
Eine Anrufliste führen. Name, Datum, freier Platz ja oder nein, Wartezeit, Rückruf. Nach dem fünften Telefonat weiß sonst niemand mehr, wer was gesagt hat. Bei einer Absage nach der Warteliste fragen.
Beim Pflegedienst zuerst das Einsatzgebiet klären. Ambulante Dienste fahren nur bestimmte Orte und Straßen an. Die erste Frage am Telefon lautet deshalb: Kommen Sie zu uns?
Besichtigung und Erstgespräch: Fragen, die etwas verraten
Jedes Pflegeheim muss das Ergebnis seiner letzten Qualitätsprüfung gut sichtbar aushängen, und die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen die Ergebnisse kostenfrei im Internet. Der Bericht zeigt, was an einem Prüftag messbar war. Wie sich das Haus anfühlt, zeigt erst der Besuch.
Im Pflegeheim fragen:
- Wie viele Pflegekräfte sind nachts für wie viele Bewohner da? Eine Zahl ist eine Antwort, „ausreichend“ ist keine.
- Ist Probewohnen möglich, und darf ich unangemeldet am Nachmittag wiederkommen?
- Was passiert, wenn der Pflegegrad steigt: Muss meine Mutter innerhalb des Hauses umziehen?
- Welche Leistungen kosten extra, etwa Friseur, Fußpflege oder Begleitung zum Arzt?
- Darf ich ohne Begleitung mit Bewohnern oder dem Bewohnerbeirat sprechen?
Beim ambulanten Pflegedienst fragen:
- Kommen möglichst dieselben Pflegekräfte, oder wechselt es täglich?
- In welchem Zeitfenster kommt der Dienst am Morgen?
- Wer vertritt am Wochenende und im Urlaub, und wen erreiche ich nachts?
- Bekomme ich vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit dem Anteil, den wir selbst zahlen?
Bei der Tagespflege lohnt die Frage nach einem Probetag und ob der Fahrdienst auch mit Rollator abholt. Was in der Pflege immer wieder auffällt: Viel verrät, ob der pflegebedürftige Mensch selbst angesprochen wird oder ob nur über ihn geredet wird.
Vor einem Heimvertrag muss der Betreiber rechtzeitig und schriftlich über Leistungen, Wohnraum, Entgelte und Investitionskosten informieren. Nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause. Passt es nach dem Einzug doch nicht, lässt sich der Vertrag in den ersten zwei Wochen ohne Frist kündigen. Mehr dazu im Regionalmax-Ratgeber Ein Pflegeheim besichtigen. Für den Umzug die Kleidung früh kennzeichnen, siehe Wäscheetiketten für das Pflegeheim.
Was Pflege kostet und wer was zahlt
Die Pflegeversicherung zahlt feste Beträge, keine Vollkosten. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Im Heim zahlt die Kasse eine Pauschale je Pflegegrad direkt an das Haus, 2026 zwischen 805 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Den Rest tragen die Bewohner.
Der Anteil für die Pflege sinkt mit der Wohndauer: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse darauf einen Zuschlag von 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 und 75 Prozent nach 36 Monaten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe.
Reichen Rente und Ersparnisse nicht, kann das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege übernehmen. Sie setzt erst ein, wenn das Amt von der Lage erfährt, deshalb möglichst vor dem Einzug melden. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro herangezogen. Einzelheiten stehen im Regionalmax-Ratgeber Kosten im Pflegeheim.
Wenn es nach dem Krankenhaus schnell gehen muss
Nach einem Sturz oder einer Operation bleibt oft keine Zeit für fünf Schritte. Dann ist das Krankenhaus gefordert: Zur Behandlung gehört ein Entlassmanagement, Ansprechpartner ist der Sozialdienst. Reicht die Pflege zu Hause noch nicht, zahlt die Krankenkasse Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen, auch ohne festgestellten Pflegegrad 2. Die Plätze sind knapp, also anrufen, bevor der Entlassungstermin feststeht. Was sonst zusteht, fasst der Ratgeber Nach dem Krankenhaus zusammen. Beim neuen Medikamentenplan hilft eine Tablettenbox mit Wochenplan, den Überblick zu behalten.
Keine Rechtsberatung. Beträge und Fristen gelten für 2026 und die gesetzliche Pflegeversicherung. Maßgeblich ist der Bescheid der eigenen Pflegekasse.
Häufige Fragen zur Suche nach Pflege in der Nähe
Muss schon ein Pflegegrad vorliegen, bevor ich eine Einrichtung suche?
Nein, Suche und Antrag können parallel laufen. Gezahlt wird aber erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb zuerst den Antrag stellen.
Wer hilft kostenlos bei der Suche nach Pflege?
Die Pflegeberatung der Pflegekasse. Nach einem Antrag muss die Kasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten, auf Wunsch zu Hause. Wo das Land Pflegestützpunkte eingerichtet hat, beraten auch diese.
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?
In der Tagespflege verbringt der pflegebedürftige Mensch den Tag in einer Einrichtung und schläft zu Hause. In der Kurzzeitpflege wohnt er bis zu acht Wochen im Jahr ganz dort, etwa nach dem Krankenhaus.
Was kostet ein Pflegeheim im Monat?
Laut Verband der Ersatzkassen zahlen Bewohner im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst, Stand 1. Juli 2026, je nach Bundesland zwischen 2.891 und 3.761 Euro. Die Pauschale der Pflegekasse kommt dazu.
Kann ich einen Heimvertrag wieder kündigen, wenn es nicht passt?
Ja. In den ersten zwei Wochen nach Beginn des Vertrags jederzeit ohne Frist. Danach schriftlich spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Monatsende.
Zeigt Regionalmax an, wo ein Platz frei ist?
Nein. Regionalmax nennt Anschrift und, wo bekannt, Telefonnummer der erfassten Einrichtungen, sortiert nach Entfernung. Freie Plätze, Zulassung und Qualität prüft das Verzeichnis nicht. Danach fragen Sie direkt bei der Einrichtung oder bei der Pflegeberatung.
Weiterlesen für Pflege und Sicherheit zu Hause
Quellen, abgerufen am 23. September 2026: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche der Versicherten 2026 im Kurzüberblick (PDF, Stand 11.12.2025); Verband der Ersatzkassen, Pressemitteilung zu den Eigenanteilen vom 14.07.2026; Sozialgesetzbuch XI: § 7a, § 7b, § 33, § 41, § 42, § 43c, § 115; Sozialgesetzbuch V: § 39, § 39c; Sozialgesetzbuch XII: § 18, § 61, § 94; Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: § 3, § 11.
Werbung in eigener Sache: Regionalmax ist ein Partnerprojekt von Seniorenmax und wird ebenfalls von mir betrieben. Die Suche dort ist kostenlos. Für Einrichtungen gibt es dort bezahlte Leistungen zur Darstellung ihres Eintrags; sie sind als Anzeige gekennzeichnet und beeinflussen die Reihenfolge der Ergebnisse nicht.


