Hausnotruf über die Pflegekasse: wann die Kasse für Senioren zahlt und wie der Antrag läuft

Ein Hausnotruf ist ein Gerät für die Wohnung, das auf Knopfdruck eine rund um die Uhr besetzte Zentrale anruft. Über einen Lautsprecher im Gerät kann man sprechen, ohne ans Telefon zu kommen. Mit Pflegegrad gehört der Hausnotruf zu den technischen Pflegehilfsmitteln: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Grundausstattung, wenn jemand allein lebt oder lange allein ist und im Notfall nicht selbst telefonieren kann. Hier steht, wann die Kasse zahlt, was sie nicht übernimmt, wie der Antrag läuft und was es ohne Pflegegrad gibt.

Aelterer Mann im Sessel haelt den Notrufsender eines Hausnotrufs, der an einer Kordel um den Hals haengt
Der Funksender hängt an einer Kette oder sitzt am Handgelenk. Ein Druck genügt, und die Zentrale meldet sich über das Gerät in der Wohnung.

Welche Geräte es gibt, vom Funk-Notrufknopf ohne Abo bis zum Notrufarmband, vergleicht die Seite Hausnotruf und Notrufknopf für Senioren. In diesem Ratgeber geht es um Kasse, Kosten und Antrag.

Wann die Pflegekasse den Hausnotruf zahlt

Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Wer ihn bekommen kann, beschreibt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 52: Gemeint sind Pflegebedürftige, die allein leben oder über weite Teile des Tages allein sind, die in einer Notlage mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen können und bei denen wegen ihrer Krankheit oder ihres Pflegezustands jederzeit mit einer Notlage zu rechnen ist.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf? Vier Fragen Vier Fragen untereinander. Erstens: Liegt ein Pflegegrad vor, gleich welcher? Zweitens: Leben Sie allein oder sind Sie über weite Teile des Tages allein, oder lebt jemand mit Ihnen, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann? Drittens: Könnten Sie in einer Notlage mit einem normalen Telefon keine Hilfe holen? Viertens: Ist wegen Krankheit oder Pflegezustand jederzeit mit einer Notlage zu rechnen? Wer alle vier Fragen mit Ja beantwortet, stellt den Antrag bei der Pflegekasse. 1 Pflegegrad vorhanden? Gleich welcher, auch 1. 2 Meist allein? Allein lebend, tagsüber lange allein, oder mit jemandem, der selbst keine Hilfe rufen kann. 3 Telefon reicht nicht? Im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe holen können. 4 Notlage jederzeit möglich? Wegen Krankheit oder Pflegezustand. Vier mal ja: Antrag stellen
So beschreibt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, für wen der Hausnotruf infrage kommt. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die Pflegekasse.

Wichtig für Ehepaare: Der Anspruch besteht auch, wenn jemand im Haushalt lebt, der selbst nicht in der Lage ist, im Notfall Hilfe zu holen, etwa weil er schwer krank oder dement ist. Ein Pflegegrad muss vorliegen, gleich welcher. Auch bei Pflegegrad 1 gehören Pflegehilfsmittel zu den Leistungen.

Aus der häuslichen Pflege: Was in Wohnungen immer wieder auffällt: Das Telefon liegt im Wohnzimmer, gestürzt wird im Flur oder im Bad. Genau für diese Lage ist der Hausnotruf gedacht, der Sender ist wasserdicht und darf beim Duschen am Arm bleiben.

Was die Kasse übernimmt und was nicht

Zur Grundausstattung gehören laut Hilfsmittelverzeichnis ein Gerät für die Wohnung mit Freisprechfunktion und ein wasserdichter Funksender, der als Armband, Clip oder Kette getragen wird. Das Gerät ist mit einer Zentrale verbunden, die rund um die Uhr erreichbar ist. Dort sind Ihre Daten hinterlegt, etwa Anschrift, Hausarzt und wer benachrichtigt werden soll. Nach einem Notruf leitet die Zentrale die vorher vereinbarten Schritte ein, zum Beispiel einen Anruf bei Nachbarn oder Angehörigen. Besteht eine erhöhte Sturzgefahr, kann Zubehör wie ein Sturzsensor dazukommen.

Was die Pflegekasse beim Hausnotruf übernimmt und was nicht Zwei Kästen untereinander. Oben, was die Pflegekasse übernimmt: das Hausnotrufgerät mit Funksender als Armband oder Kette, die Verbindung zur Zentrale rund um die Uhr, die hinterlegten Daten und vorher vereinbarte Schritte wie den Anruf bei Angehörigen, und Zubehör wie einen Sturzsensor, wenn die Pflegekasse das für nötig hält. Unten, was Sie selbst tragen: Telefon- oder Mobilfunkanschluss mit Grundgebühr, Zusatzleistungen des Anbieters wie Schlüsselhinterlegung oder einen eigenen Einsatzdienst, Notrufgeräte für unterwegs und gegebenenfalls eine Zuzahlung. Das übernimmt die Kasse Gerät mit Funksender, als Armband oder Kette Zentrale rund um die Uhr Hinterlegte Daten und vereinbarte Schritte Zubehör wie Sturzsensor, wenn die Kasse es billigt Das zahlen Sie selbst Telefon- oder Handyvertrag samt Grundgebühr Schlüsselhinterlegung, eigener Einsatzdienst Notrufgeräte für unterwegs Eine mögliche Zuzahlung
Grundlage ist die Beschreibung im Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 52. Welche Zusatzleistungen ein Anbieter in Rechnung stellt, steht in seinem Vertrag. Den vor der Unterschrift lesen.

Nicht übernommen werden die Kosten für den Telefon-, Internet- oder Mobilfunkanschluss samt Grundgebühr, so steht es ausdrücklich im Hilfsmittelverzeichnis. Viele Anbieter haben zusätzliche Leistungen im Programm, etwa eine Schlüsselhinterlegung oder einen eigenen Einsatzdienst, der vorbeikommt. Diese gehören nicht zur Grundausstattung und werden gesondert berechnet.

Einen festen Eurobetrag für den Hausnotruf nennt das Gesetz nicht, abgerechnet wird nach Vereinbarungen zwischen Kassen und Anbietern. Für technische Pflegehilfsmittel sieht § 40 SGB XI eine Zuzahlung von zehn Prozent vor, höchstens 25 Euro. Ob für Sie am Ende monatlich etwas übrig bleibt, lässt sich vorab klären: Lassen Sie sich vom Anbieter schriftlich geben, was die Kasse trägt und was Sie selbst zahlen.

So läuft der Antrag

  • Anbieter wählen, der mit Ihrer Pflegekasse zusammenarbeitet. Viele stellen den Antrag für Sie, alternativ genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse.
  • Voraussetzungen kurz begründen: allein lebend oder tagsüber allein, Stürze oder Erkrankungen, bei denen schnell Hilfe nötig ist.
  • Auf die Entscheidung warten: drei Wochen, fünf Wochen bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes. Meldet sich die Kasse nicht rechtzeitig mit Begründung, gilt der Antrag als genehmigt.
  • Vor dem Aufstellen klären, wer benachrichtigt wird, wer einen Schlüssel hat und welche Daten die Zentrale braucht.

Es geht auch ohne eigenen Antrag: Empfiehlt der Gutachter beim Pflegegrad-Besuch einen Hausnotruf, gilt diese Empfehlung als Antrag, sofern Sie zustimmen. Dasselbe kann eine Pflegefachperson beim Beratungsbesuch anstoßen. Privatversicherte fragen vorab bei ihrer Pflegeversicherung, was sie erstattet. Wer zu Hause gepflegt wird, hat übrigens zusätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von derzeit bis zu 42 Euro im Monat.

Den Notruf ausprobieren. Einmal im Monat einen Probealarm auslösen und kurz mit der Zentrale sprechen. So bleibt der Handgriff vertraut und man merkt, ob Gerät und Sender funktionieren.

Notfalldaten aktuell halten. Ändern sich Medikamente, Hausarzt oder Telefonnummern, das der Zentrale mitteilen. Eine Notfalldose im Kühlschrank hilft dem Rettungsdienst zusätzlich.

Ohne Pflegegrad: Armbandtelefon und Handy mit Notruftaste

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Hausnotruf. Einen Vertrag mit Zentrale können Sie trotzdem abschließen und selbst bezahlen. Günstiger, aber ohne Zentrale, sind diese Wege:

Handy mit Notruftaste → Für unterwegs und zu Hause, wenn das Handy griffbereit ist. Ein Druck ruft nacheinander hinterlegte Nummern an. Geht niemand ran, kommt keine Hilfe. Deshalb mehrere Nummern eintragen.
Armbandtelefon → Wird am Handgelenk getragen und ist deshalb auch nach einem Sturz erreichbar. Manche Modelle erkennen Stürze oder zeigen den Standort, dafür braucht es eine SIM-Karte.
Funk-Notrufknopf → Ruft ein Empfangsgerät im selben Haus, etwa bei der Tochter im Obergeschoss. Ohne Abo, aber nur in Reichweite.

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Beratung nutzen: Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch die Pflegekasse. Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf Wunsch zu Hause und mit Angehörigen. Wo das Land sie eingerichtet hat, beraten auch Pflegestützpunkte. In akuter Lebensgefahr gilt immer: 112 anrufen. Stand der Angaben: 24. September 2026, gesetzliche Pflegeversicherung.

Häufige Fragen zum Hausnotruf über die Pflegekasse

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind: Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein, können im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe holen, und eine Notlage ist jederzeit möglich. Dann gilt der Hausnotruf mit Anschluss an eine Zentrale als technisches Pflegehilfsmittel.

Reicht Pflegegrad 1 für den Hausnotruf?

Ja. Pflegehilfsmittel gehören auch bei Pflegegrad 1 zu den Leistungen der Pflegeversicherung (§ 28a SGB XI). Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft die Pflegekasse.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?

Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Grundausstattung, abgerechnet wird nach Vereinbarungen mit den Anbietern. Fragen Sie den Anbieter vorab schriftlich, ob für Sie monatlich etwas übrig bleibt.

Muss ich beim Hausnotruf etwas zuzahlen?

Für technische Pflegehilfsmittel sieht § 40 SGB XI eine Zuzahlung von zehn Prozent vor, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Ob und wie sie beim Hausnotruf anfällt, steht im Bescheid der Pflegekasse. Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann befreit werden.

Übernimmt die Kasse die Schlüsselhinterlegung?

Die Beschreibung des Hausnotrufs im Hilfsmittelverzeichnis umfasst Gerät, Zentrale und vereinbarte Schritte wie den Anruf bei Angehörigen. Schlüsselhinterlegung oder ein eigener Einsatzdienst sind Zusatzleistungen, die der Anbieter gesondert berechnet.

Funktioniert der Hausnotruf auch unterwegs?

Nein. Der Hausnotruf ist für die Wohnung gedacht, der Funksender reicht laut Hilfsmittelverzeichnis etwa 30 Meter um das Gerät. Für unterwegs gibt es mobile Notrufgeräte, Armbandtelefone oder Handys mit Notruftaste. Diese zahlen Sie in der Regel selbst.

Kann ich den Hausnotruf auch im Bad tragen?

Ja. Der Funksender muss wasserdicht sein, damit ein Notruf auch beim Duschen möglich ist. Das gehört zu den Anforderungen im Hilfsmittelverzeichnis.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

In der Regel drei Wochen, fünf Wochen, wenn eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt ist. Teilt die Kasse eine Verzögerung nicht rechtzeitig schriftlich mit, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Was gilt für Privatversicherte?

Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen vorsehen, statt der Sachleistung gibt es eine Kostenerstattung in gleicher Höhe (§ 23 SGB XI). Vor dem Vertrag mit einem Anbieter bei der Versicherung nachfragen, was sie erstattet.

Was mache ich ohne Pflegegrad?

Einen Hausnotruf können Sie auch selbst bezahlen. Günstigere Wege ohne Zentrale sind ein Handy mit Notruftaste, ein Armbandtelefon oder ein Funk-Notrufknopf, der Angehörige im Haus ruft. Gleichzeitig lohnt es, einen Pflegegrad zu beantragen, wenn im Alltag Hilfe nötig ist.

Mehr zu Sicherheit und Pflege zu Hause

Quellen, abgerufen am 24. September 2026: Sozialgesetzbuch XI, § 40 Pflegehilfsmittel, § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1, § 23 private Pflegeversicherung, § 7a Pflegeberatung; GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 52 und Produktart Hausnotrufsysteme; Bundesministerium für Gesundheit, Pflegehilfsmittel (Stand 14. September 2026).

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