Pflege, Geld & Recht

Kostenlose Ratgeber der Bundesregierung für Senioren und Angehörige: zehn Broschüren zu Pflege, Rente und Vorsorge

Der Publikationsversand der Bundesregierung verschickt Broschüren der Bundesministerien kostenlos und frei Haus, die meisten gibt es zusätzlich als PDF. Für ältere Menschen und ihre Angehörigen sind darunter Ratgeber zu Pflege, Demenz, Rente, Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Erbrecht, Wohnen und Internet. Hier stehen zehn ausgewählte Hefte mit Herausgeber, Stand und Bestellweg, so wie sie am 19. Oktober 2026 im Portal standen, dazu das Formular zur Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums.

Aelteres Ehepaar sitzt am Kuechentisch und liest gemeinsam ein Schreiben
Ein Heft auf Papier liest sich am Küchentisch oft leichter als eine lange Seite am Bildschirm.

PDF laden oder per Post: so kommen die Hefte ins Haus

Alle Broschüren liegen im Publikationsportal der Bundesregierung. Auf der Seite jedes Hefts steht, ob es nur als PDF zu haben ist oder auch gedruckt kommt. Laut den Such- und Bestellfunktionen des Portals ist beides kostenlos, der Versand erfolgt unentgeltlich und frei Haus. Je Bestellung gehen höchstens zehn verschiedene Hefte; bei manchen ist die Stückzahl begrenzt. Bleibt eine Bestellung länger als einen Monat aus, nennt das Portal als Ansprechpartner den Publikationsversand in Rostock, telefonisch unter 030 18 272 2721.

Drei Wege zur Broschüre Drei Felder untereinander. Oben ein gezeichneter Bildschirm mit einem Pfeil nach unten und der Beschriftung: herunterladen, sofort als PDF. In der Mitte ein gezeichneter Briefumschlag mit der Beschriftung: bestellen, kostenlos und frei Haus. Unten ein gezeichneter Drucker mit der Beschriftung: nur als Download, ausdrucken lassen. Drei Wege zum Heft Herunterladen sofort als PDF Bestellen kostenlos, frei Haus Nur Download selbst ausdrucken oder drucken lassen
Nach den Such- und Bestellfunktionen des Publikationsversands der Bundesregierung, abgerufen am 19. Oktober 2026.

Für Angehörige: Wer für die Eltern bestellt, kann als Versandadresse gleich deren Anschrift eintragen. Beim nächsten Besuch lässt es sich dann gemeinsam durchsehen.

Pflege und Demenz: drei Ratgeber für den Alltag zu Hause

Diese drei Hefte richten sich an Menschen, die zu Hause gepflegt werden oder jemanden pflegen. Sie ersetzen kein Beratungsgespräch, helfen aber, die richtigen Fragen mitzubringen. Was die Kasse im Einzelnen zahlt, steht auch im Beitrag Was Senioren von der Pflegekasse zusteht.

  • Ratgeber Pflege Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 184 Seiten, Stand 1. August 2026. Als PDF und gedruckt bestellbar. Ein Überblick über die Pflegeversicherung und weitere Leistungen, gut zum Nachschlagen, wenn ein Antrag ansteht.
  • Ratgeber Demenz BMG, 188 Seiten, Stand 31. März 2026. Als PDF und gedruckt bestellbar. Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz, gedacht für Angehörige, die den Alltag neu ordnen müssen.
  • Medikamente im Alter Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), 56 Seiten, Stand 30. April 2026. Als PDF und gedruckt bestellbar. Erklärt, warum manche Wirkstoffe im Alter ungeeignet sein können. Eine gute Grundlage für das Gespräch in der Hausarztpraxis, keine Anleitung zum Absetzen.

Medikamente nie eigenmächtig ändern. Steht ein eigenes Mittel in der Broschüre, gehört die Frage in die Arztpraxis oder Apotheke. Absetzen oder Umstellen ohne ärztlichen Rat kann schaden.

Zehn Hefte, vier Themen Vier Reihen mit gezeichneten Heften. Erste Reihe drei Hefte, beschriftet: Pflege, Demenz, Medikamente. Zweite Reihe ein Heft: Rente. Dritte Reihe vier Hefte: Betreuung, Patientenverfügung, Erben, Bevollmächtigte. Vierte Reihe zwei Hefte: Wohnen, Internet. Zehn Hefte, vier Themen Pflege und Demenz drei Hefte Rente ein Heft Vorsorge und Recht vier Hefte Wohnen, Internet zwei Hefte
Eigene Auswahl aus dem Publikationsversand der Bundesregierung, Stand der Hefte siehe Liste.

Rente: ein Ratgeber zum Nachschlagen

  • Ratgeber zur Rente Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 151 Seiten, Stand 1. Juli 2025. Nur als Download verfügbar. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente und die Voraussetzungen dafür. Wer nur ein Kapitel braucht, druckt nur diese Seiten aus.

Wie man Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand vorab durchrechnet, steht im Beitrag Rente richtig planen.

Vorsorge und Recht: vier Hefte für die eigenen Papiere

Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mehrere Broschüren. Wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zusammenspielen, erklärt der Beitrag Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

  • Betreuungsrecht BMJV, 80 Seiten, Stand 31. Juli 2025. Als PDF und gedruckt bestellbar. Auch in Leichter Sprache. Erklärt die rechtliche Betreuung und enthält ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht. Auf dieses Heft verweist auch das Formular des BMJV.
  • Patientenverfügung BMJV, 48 Seiten, Stand 31. Juli 2025. Als PDF und gedruckt bestellbar. Hilfe für Fragen, die sich nach schwerer Krankheit, einem Unfall oder am Lebensende stellen können.
  • Erben und Vererben BMJV, 52 Seiten, Stand 31. Juli 2025. Als PDF und gedruckt bestellbar. Wer gesetzlicher Erbe ist und was beim Testament zu beachten ist.
  • Ich sorge für Dich vor Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Leitfaden des BIVA-Pflegeschutzbunds, 60 Seiten, Stand 29. September 2026. Als PDF und gedruckt bestellbar. Für die andere Seite: Welche Rechte und Pflichten hat, wer eine Vorsorgevollmacht übernimmt?

Das Formular zur Vorsorgevollmacht des BMJV

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man laut Bundesjustizministerium vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die im Bedarfsfall die eigenen rechtlichen Angelegenheiten wahrnimmt. Liegt sie wirksam vor, ist eine gerichtliche Betreuung dafür in der Regel nicht nötig. Das Formular des BMJV (PDF) hat vier Seiten, lässt sich am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken; in der Fußzeile steht als Stand Januar 2023.

Vorsorgevollmacht in fünf Schritten Fünf Schritte untereinander: Erstens das Formular holen, das PDF des Bundesjustizministeriums. Zweitens eine Vertrauensperson wählen und in Ruhe besprechen. Drittens je Bereich ja oder nein ankreuzen. Viertens unterschreiben beide, mit Ort und Datum. Fünftens aufbewahren, eine Registrierung ist möglich. Darunter gezeichnet ein Blatt Papier mit Linien und ein Stift. In fünf Schritten 1 Formular holen PDF des Bundes- justizministeriums 2 Vertrauensperson wählen und in Ruhe besprechen 3 Ja oder nein je Bereich ankreuzen 4 Unterschreiben beide, mit Ort und Datum 5 Aufbewahren Registrierung ist möglich
Nach dem Formular Vorsorgevollmacht und den Hinweisen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  • Die Vertrauensperson. Das BMJV nennt uneingeschränktes Vertrauen als wichtigste Voraussetzung, denn ein Gericht beaufsichtigt Bevollmächtigte nur in wenigen Fällen. Es rät, sich Zeit zu nehmen und vorher mit Familie oder Freunden zu sprechen.
  • Ankreuzen je Bereich. Das Formular fragt Bereiche wie Gesundheit und Pflege, Behörden, Vermögen, Post und Vertretung vor Gericht einzeln mit ja oder nein ab. Was nicht gewollt ist, kann man ausschließen.
  • Unterschrift. Am Ende unterschreiben die bevollmächtigte Person und wer die Vollmacht erteilt, jeweils mit Ort und Datum.
  • Bank und Immobilien. Für Bankgeschäfte rät das Formular zusätzlich zur Konto- oder Depotvollmacht der eigenen Bank. Bei Immobiliengeschäften kann eine Beglaubigung oder Beurkundung nötig sein, dazu verweist es auf die Broschüre Betreuungsrecht.
  • Aufbewahren. Laut Formular wirkt die Vollmacht nur, solange die bevollmächtigte Person das Original vorlegen kann. Das BMJV schlägt einen leicht zugänglichen Ort vor, den sie kennt, oder die Übergabe an sie selbst.

Zusätzlich kann man die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dort wird nicht das Papier hinterlegt, sondern nur, dass es eine Vollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist; ein Betreuungsgericht kann dort nachfragen. Die Gebühr fällt laut Bundesnotarkammer einmalig an und liegt online mit Lastschrift derzeit bei 24 Euro.

Keine Rechtsberatung. Dieser Abschnitt fasst die Hinweise von BMJV und Bundesnotarkammer zusammen. Bei großem Vermögen, Immobilien oder mehreren Bevollmächtigten empfiehlt das BMJV anwaltlichen oder notariellen Rat; Hilfe beim Formulieren bieten laut BMJV auch Betreuungsvereine und die örtlichen Betreuungsbehörden.

Wohnen und Internet: zwei Hefte für den Alltag

  • Länger zuhause leben. Ein Wegweiser für das Wohnen im Alter BMBFSFJ, 104 Seiten, Stand 19. Dezember 2019. Nur als Download verfügbar. Altersgerechter Umbau, Nachbarschaftshilfe und Dienste rund ums Wohnen. Das Heft ist älter; Förderprogramme und Beträge darin können sich seitdem geändert haben.
  • Nie zu alt fürs Internet! BMBFSFJ, 100 Seiten, Stand 30. November 2025. Als PDF und gedruckt bestellbar. Auch in Leichter Sprache. Erste Schritte mit Smartphone und Internet, mit dem Ziel, sicher und selbstbestimmt unterwegs zu sein.

Kleine Schrift im Formular: eine Leselupe mit Licht

Formulare und Fußnoten sind oft klein gedruckt. Eine Lupe, die auf dem Tisch steht, lässt beide Hände frei für Stift und Papier.

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Die Kaome-Leselupe. Klappbar, mit fünf LED, und sie lässt sich freihändig aufstellen. Zu bedenken: Eine Lupe ersetzt keine passende Brille; wer neu schlechter sieht, lässt das augenärztlich abklären. Weitere Modelle stehen auf der Seite Leselupen mit Licht.

Häufige Fragen zu den Ratgebern und zur Vorsorgevollmacht

Kosten die Broschüren der Bundesregierung etwas?

Nein. Laut Publikationsversand der Bundesregierung lassen sich die Hefte herunterladen oder kostenlos bestellen; der Versand erfolgt unentgeltlich und frei Haus.

Wie viele Hefte kann ich auf einmal bestellen?

Höchstens zehn verschiedene Artikel je Bestellung. Bei manchen Heften ist zusätzlich die Stückzahl begrenzt, beim Betreuungsrecht etwa auf fünf Exemplare (Stand 19. Oktober 2026).

Warum kann ich den Ratgeber zur Rente nicht bestellen?

Er ist derzeit nur als Download verfügbar. Wer lieber auf Papier liest, kann das PDF ausdrucken oder von Angehörigen ausdrucken lassen.

Ist das Formular zur Vorsorgevollmacht des BMJV kostenlos?

Ja, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt es als PDF zum Herunterladen bereit. Es hat vier Seiten und lässt sich am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken.

Muss eine Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigt werden?

Nicht in jedem Fall. Das BMJV empfiehlt die Schriftform; in bestimmten Fällen, etwa bei Immobiliengeschäften, ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung nötig. Einzelheiten stehen in der Broschüre Betreuungsrecht.

Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?

Das BMJV nennt drei Wege: an einem leicht zugänglichen Ort, den die bevollmächtigte Person kennt, direkt bei der bevollmächtigten Person oder treuhänderisch bei einer weiteren Vertrauensperson.

Was kostet die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister?

Laut Bundesnotarkammer eine einmalige Gebühr, online mit Lastschrift derzeit 24 Euro, je weitere Vertrauensperson 3,50 Euro. Die Vollmacht selbst wird dort nicht hinterlegt, nur die Tatsache und der Name der Bevollmächtigten.

Reicht die Vorsorgevollmacht auch für die Bank?

Das Formular rät, für Bankgeschäfte zusätzlich die Konto- oder Depotvollmacht der eigenen Bank zu nutzen und diese grundsätzlich in der Bank zu unterschreiben.

Weiterlesen: Pflege, Geld und Vorsorge

Quellen, abgerufen am 19. Oktober 2026: Publikationsversand der Bundesregierung, Themenseite Senioren; Publikationsversand der Bundesregierung, Such- und Bestellfunktionen; Publikationsversand der Bundesregierung, Betreuungsrecht; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Formular Vorsorgevollmacht (PDF); Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Vorsorgevollmacht; Bundesnotarkammer, Kosten einer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

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