Pflege, Geld & Recht

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: den gemeinsamen Jahresbetrag nutzen, bevor er Ende Dezember verfällt

Der gemeinsame Jahresbetrag ist ein Budget der Pflegekasse von derzeit bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, aus dem Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bezahlt werden. Er steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu (§ 42a SGB XI, Stand 2026). Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt ist, verfällt. Wer einen Elternteil zu Hause pflegt, hat im Herbst also noch Zeit, eine Auszeit einzuplanen: ein paar Stunden Betreuung pro Woche, ein Wochenende, eine Kurzzeitpflege. Hier steht, wie Sie herausfinden, wie viel noch übrig ist, und wofür sich der Rest eignet.

Aeltere Frau mit Brille schreibt am Holztisch in ein Notizbuch und haelt eine Tasse
Wer Auszeiten bis Jahresende plant, notiert am besten gleich, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist.

Beträge und Fristen in diesem Beitrag stehen so im Gesetz oder bei den Stellen, die am Ende verlinkt sind. Was ich daraus rate, sind Empfehlungen aus der Pflegepraxis; wie viel Ihnen im Einzelfall zusteht, entscheidet die Pflegekasse.

Was der gemeinsame Jahresbetrag ist

Bis Mitte 2025 gab es zwei getrennte Beträge, einen für die Verhinderungspflege und einen für die Kurzzeitpflege, und komplizierte Regeln, wie viel man von einem in den anderen schieben durfte. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Betrag für beide Leistungen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist weggefallen: Der Anspruch besteht, sobald der Pflegegrad vorliegt.

Ein Jahresbetrag, zwei Wege, ihn zu nutzen Oben ein Kasten: gemeinsamer Jahresbetrag, derzeit bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2. Darunter zwei Kästen. Verhinderungspflege: zu Hause, auch stundenweise, eine Ersatzperson oder ein Dienst übernimmt. Kurzzeitpflege: in einer Einrichtung, bis zu acht Wochen im Jahr. Unten der Hinweis: Das halbe Pflegegeld läuft bis zu acht Wochen weiter. Gemeinsamer Jahresbetrag derzeit bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege zu Hause, auch stundenweise, eine Ersatzperson oder ein Dienst übernimmt. Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, bis zu acht Wochen im Jahr. Dazu: Das halbe Pflegegeld läuft bis zu acht Wochen im Jahr weiter.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für beide Leistungen einen gemeinsamen Betrag. Das Hin- und Herschieben zwischen zwei Töpfen ist entfallen.

Verhinderungspflege heißt: Die Person, die sonst pflegt, fällt aus, weil sie krank ist, Urlaub braucht oder einfach einen Nachmittag für sich. Jemand anderes übernimmt zu Hause, das kann ein Pflegedienst sein, eine Nachbarin oder ein Bekannter. Nach § 39 SGB XI geht das bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, und ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Kurzzeitpflege heißt: Der pflegebedürftige Mensch wohnt vorübergehend in einer Einrichtung, laut § 42 SGB XI bis zu acht Wochen im Jahr, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder während die Familie verreist. In beiden Fällen läuft laut § 37 SGB XI die Hälfte des Pflegegeldes bis zu acht Wochen weiter.

Wie viel ist noch übrig? So finden Sie es heraus

Die Pflegekasse kennt die Zahl, die Familie oft nicht. Ein Grund kann sein, dass Pflegedienste direkt mit der Kasse abrechnen, manchmal über eine Abtretungserklärung, die beim ersten Besuch unterschrieben wurde. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man nach einer solchen Abtretung unter Umständen nicht mehr frei über den Betrag verfügen kann. Drei Wege zu einer verlässlichen Zahl:

  • Bei der Pflegekasse anrufen. Fragen Sie nach dem noch verfügbaren Rest des gemeinsamen Jahresbetrags für 2026. Manche Kassen schicken eine Übersicht auch schriftlich oder zeigen sie in ihrer App.
  • Eigene Belege zusammenzählen. Rechnungen des Pflegedienstes, Quittungen der Nachbarin, Bescheide der Kasse: alles, was 2026 als Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege lief.
  • Beim Dienst nachfragen. Hat ein Pflegedienst per Abtretung abgerechnet, kann er sagen, welche Beträge er 2026 bei der Kasse eingereicht hat.

Erst die Zahl, dann die Planung. Wer ohne Zahl bucht, erlebt manchmal im Januar eine Rechnung, die die Kasse nicht mehr übernimmt. Ein Anruf bei der Kasse dauert oft nur wenige Minuten und kann das ersparen.

Wofür sich der Rest bis Dezember eignet

Der Jahresbetrag ist für pflegende Angehörige gedacht, die eine Pause brauchen. In der Pflege fällt immer wieder auf, dass er gerade von denen liegen gelassen wird, die eine Pause dringend bräuchten: weil sie sich nicht vorstellen können, die Pflege abzugeben, oder weil sie nicht wissen, dass auch ein freier Nachmittag zählt. Diese Wege gibt es:

Ein paar freie Stunden pro Woche → Verhinderungspflege stundenweise, etwa durch einen Betreuungsdienst oder eine vertraute Person.
Eigener Arzttermin, eigene Kur, eigene Erkältung → Verhinderungspflege für die Tage, an denen Sie ausfallen.
Ein Wochenende oder Urlaub → Verhinderungspflege zu Hause oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
Nach einem Krankenhausaufenthalt → Kurzzeitpflege, bis zu Hause wieder alles passt.
  • Pflegegrad 2 oder höher? Nur dann besteht der Anspruch.
  • Wer übernimmt? Pflegedienst, Betreuungsdienst, Nachbarin, Freund oder Verwandter. Bei nahen Angehörigen gelten nach § 39 SGB XI eigene Grenzen.
  • Kurzzeitpflegeplatz früh anfragen. Freie Plätze sind in vielen Regionen erfahrungsgemäß schnell vergeben, gerade rund um die Feiertage. Wer im Dezember eine Kurzzeitpflege plant, fragt lieber jetzt.
  • Nachweise sammeln. Stundenzettel mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift, Rechnungen, Quittungen. Nach § 39 SGB XI übernimmt die Kasse nur nachgewiesene Kosten.
  • Erstattung beantragen. Formular der Kasse ausfüllen, Belege beilegen, Kopie behalten.

Die zwei Fristen: nutzen bis Silvester, abrechnen bis Ende 2027

Zwei Fristen: nutzen bis Silvester, abrechnen bis Ende des Folgejahres Ein senkrechter Zeitstrahl. Oben: Oktober bis Dezember 2026, die Auszeit nehmen. Mitte: 31. Dezember 2026, was bis dahin nicht genutzt ist, verfällt. Unten: bis 31. Dezember 2027, Belege für Leistungen aus 2026 bei der Pflegekasse einreichen. Okt. bis Dez. 2026 Auszeit nehmen: Betreuung oder Kurzzeitpflege. 31. Dezember 2026 Was nicht genutzt ist, verfällt. Bis 31. Dezember 2027 Belege für 2026 bei der Pflegekasse einreichen.
Die Pflege muss im laufenden Jahr stattfinden. Für das Einreichen der Rechnungen bleibt laut § 39 SGB XI Zeit bis Ende des folgenden Jahres.

Hier liegt eine häufige Verwechslung. Die Pflege selbst muss im Jahr 2026 stattfinden, sonst verfällt der Betrag für dieses Jahr. Die Belege dagegen können Sie laut § 39 SGB XI bis zum Ende des Folgejahres einreichen, der Pflegewegweiser NRW nennt für Leistungen aus 2026 den 31. Dezember 2027. Wer im Dezember eine Woche Kurzzeitpflege nutzt, muss die Rechnung also nicht noch vor Weihnachten einreichen.

Was sich 2027 ändern soll

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 Erläuterungen zu einem Gesetzentwurf veröffentlicht. Danach soll ein Teil der Mittel des gemeinsamen Jahresbetrags künftig in ein neues Überbrückungsbudget und in weitere Budgets umgeschichtet werden; die meisten Maßnahmen des Entwurfs sollen ab 2027 greifen. Das ist ein Plan, kein geltendes Recht. Für dieses Jahr ändert sich nichts: Der Jahresbetrag 2026 verfällt am 31. Dezember, wenn er nicht genutzt wird. Ob und wie die Umstellung kommt, lohnt sich im neuen Jahr bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt zu erfragen.

Zwei Helfer, wenn jemand anderes die Pflege übernimmt

Namensaufkleber Kleidung, Personalisierbare Bügeletiketten, Kleidung Namensetiketten Thermo-Klebstoff. Namensetiketten kinder, Etiketten Schule. (80% Baumwolle, 20% Polyester) (100 stück)Thermo-Bügeletiketten mit Namen, 100 Stück9,99 EURWäscheetiketten ansehen
Yaklim Tablettenbox Monat 28 Tage, 4 Wochenboxen mit je 7 großen FächernYaklim Tablettenbox für 28 Tage9,99 EURMonatsbox ansehen

Preise und Verfügbarkeit abgerufen am 20.10.2026 um 16:16 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Bügeletiketten mit Namen. Für die Kurzzeitpflege bitten viele Einrichtungen darum, die Kleidung zu kennzeichnen, damit nichts in der Wäscherei verloren geht. Aufbügeln geht schneller als Einnähen. Zu bedenken: Nicht jedes Material verträgt Hitze, bei empfindlicher Wäsche sind Etiketten zum Einnähen die sicherere Wahl. Mehr Varianten stehen auf der Seite Wäscheetiketten für Senioren.

Die Monatsbox. Wenn bei der Verhinderungspflege zu Hause jemand anderes die Tabletten reicht, kann eine Box mit Fächern für jeden Tag und jede Tageszeit helfen, vorbereitet von der Person, die sonst pflegt oder von der Apotheke. Zu bedenken: In einer Kurzzeitpflege richtet die Einrichtung die Medikamente selbst, dort gehört der aktuelle Medikationsplan mit, nicht die Box. Weitere Modelle unter Tablettenbox für einen Monat.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt den Gesetzestext und die Hinweise von Bundesgesundheitsministerium und Verbraucherzentrale wieder, Stand September 2026. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall Leistungen zustehen, entscheidet die Pflegekasse. Kostenlose Beratung gibt es bei der Pflegeberatung der Kasse nach § 7a SGB XI und in den Pflegestützpunkten.

Fragen zum gemeinsamen Jahresbetrag

Wie hoch ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Laut § 42a SGB XI derzeit bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Stand 2026). Der Betrag gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und kann für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder beides verwendet werden.

Verfällt der Jahresbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Ja. Der Pflegewegweiser NRW schreibt: Wird der Betrag nicht oder nicht vollständig verbraucht, verfällt der Anspruch am 31. Dezember. Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht vorgesehen. Abrechnen lassen sich Leistungen aus 2026 aber noch bis Ende 2027.

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nach § 39 SGB XI ist ein vorheriger Antrag nicht nötig. Eine kurze Mitteilung an die Kasse kann trotzdem sinnvoll sein. Der Erstattungsantrag mit Belegen muss bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.

Kann Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden?

Ja. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann, etwa für einen Arzttermin, einen Einkauf oder einen freien Nachmittag.

Wird das Pflegegeld während der Auszeit gekürzt?

Teilweise. Nach § 37 SGB XI wird während Kurzzeit- und Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.

Dürfen Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Pflegen nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig, gilt nach § 39 SGB XI grundsätzlich das Pflegegeld für bis zu zwei Monate als Grenze, dazu können nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten kommen. Insgesamt zahlt die Kasse höchstens den Jahresbetrag.

Was ist bei einer Abtretungserklärung zu beachten?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man nach einer Abtretung unter Umständen nicht mehr frei über den Betrag verfügen kann. Wer einem Dienst den Anspruch abtritt, lässt direkt abrechnen und verliert dann leicht den Überblick, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist. Ich empfehle, vor der Unterschrift zu klären, welcher Betrag abgerechnet wird.

Ändert sich der Jahresbetrag 2027?

Das ist geplant, aber nicht beschlossen. Laut Erläuterung des Bundesgesundheitsministeriums zu einem Gesetzentwurf soll ein Teil der Mittel künftig in ein neues Überbrückungsbudget und weitere Budgets umgeschichtet werden, die meisten Maßnahmen sollen ab 2027 greifen. Für 2026 gilt der gemeinsame Jahresbetrag unverändert.

Weiterlesen zu Pflege und Entlastung

Quellen, abgerufen am 25. September 2026: Sozialgesetzbuch XI, § 42a, § 39, § 42 und § 37; Bundesgesundheitsministerium, Verhinderungspflege und Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege sowie Erläuterung der geplanten Maßnahmen; Verbraucherzentrale, Wie funktioniert der gemeinsame Jahresbetrag; Pflegewegweiser NRW, Verhinderungspflege.

* Affiliate-/Werbelinks. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Bei einem Kauf über diese Links erhalte ich eine kleine Provision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Kaufs auf Amazon angezeigte Preis. Auch die mit „Werbung *“ gekennzeichnete Box enthält einen Werbelink; bei einer Anfrage über diesen Link erhalte ich eine Vergütung.

Das könnte Sie auch interessieren

Fehler entdeckt oder etwas veraltet? Schreiben Sie mir kurz, ich prüfe jeden Hinweis und korrigiere die Seite so schnell wie möglich. Fehler melden