Angeblich von den Stadtwerken: Energie-Maschen am Telefon und an der Haustür, und wie Senioren sich schützen

Wer am Telefon nach der Zählernummer fragt, will damit möglicherweise einen Anbieterwechsel einleiten, auch wenn er sich als Stadtwerke ausgibt. Name, Adresse, bisheriger Anbieter und Zählernummer reichen dafür nach Angaben der Verbraucherzentrale. Seit 2021 brauchen Energieverträge außerhalb der Grundversorgung zwar die Textform, untergeschobene Wechsel kommen trotzdem vor. An der Haustür geht es häufig um etwas anderes: um Zutritt zur Wohnung. Hier stehen beide Maschen, drei Sätze, die oft genügen, und was zu tun ist, wenn Post vom neuen Anbieter kommt.

Seniorin mit Brille telefoniert und hebt fragend die Hand, im Hintergrund Aktenordner
Wer am Telefon einen neuen Stromvertrag angeboten bekommt, darf auflegen und den eigenen Versorger über die Nummer auf der letzten Rechnung anrufen.

Ein Hinweis vorab: Wie man sich am Telefon und an der Tür verhält, schildere ich als Empfehlung, gestützt auf Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur und Polizei; die Belege stehen am Ende. Wer schon Post vom neuen Anbieter hat, lässt den eigenen Fall von der Verbraucherzentrale prüfen.

Am Telefon: Es geht um den Wechsel, nicht um das Gespräch

Der Anruf klingt freundlich. Man melde sich wegen der Strompreise, der Abrechnung, eines günstigeren Tarifs. Mancher Anrufer lässt offen, für wen er spricht, oder erweckt den Eindruck, er komme vom eigenen Versorger. Die Verbraucherzentrale beschreibt, was dahinterstecken kann: Vermittler mancher Energieanbieter fragen im Gespräch genau die Daten ab, die für einen Wechsel nötig sind, ohne deutlich zu machen, dass sie ihn einleiten wollen. Wenig später kommen ein Begrüßungsschreiben des neuen Anbieters und eine Kündigungsbestätigung des alten.

Welche Angaben für einen Anbieterwechsel reichen Vier Kärtchen untereinander: Name, Adresse, bisheriger Anbieter und Zählernummer. Ein Pfeil führt zu einem Kasten: Damit kann ein Wechsel eingeleitet werden, ohne dass Sie etwas unterschreiben. Darunter der Satz: Die Zählernummer bleibt im Keller, nicht am Telefon. Mehr braucht es nicht Name Adresse Bisheriger Anbieter Zählernummer Der Wechsel kann starten, ohne Ihre Unterschrift. Die Zählernummer bleibt im Keller, nicht am Telefon.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale reichen Name, Adresse, bisheriger Lieferant und Zählernummer, um einen Wechsel einzuleiten. Der alte Anbieter muss keine Vollmacht sehen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb: keine persönlichen Daten am Telefon weitergeben und auch dann nichts bestätigen, wenn der Anrufer Adresse oder Zählernummer schon vorliest. Seit dem 27. Juli 2021 brauchen Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung außerdem die Textform, beide Seiten müssen ihre Erklärung zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS abgeben. Ein reines Ja am Telefon reicht dafür nicht. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind laut Bundesnetzagentur ohnehin nicht erlaubt.

Ein Zettel am Telefon. Mit dem Satz „Ich schließe am Telefon nichts ab“ und der Nummer der Stadtwerke von der Rechnung. Er kann helfen, wenn das Gespräch schnell wird und man einen Satz zum Festhalten braucht.

Post vom neuen Anbieter: Widerruf in vier Schritten

Kommt ein Begrüßungsschreiben, das niemand bestellt hat, zählt jeder Tag. Nach § 355 BGB beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, kann sie nach Angaben der Verbraucherzentrale bis zu einem Jahr und 14 Tage betragen. Wichtig ist die Reihenfolge: Die Verbraucherzentrale rät, zuerst die Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrags zu widerrufen, die man oft unbemerkt mit dem neuen Vertrag erteilt. Hat der neue Anbieter den alten Vertrag schon wirksam gekündigt, lässt sich das durch einen Widerruf nicht mehr rückgängig machen.

Was tun, wenn Post vom neuen Anbieter kommt Vier Schritte untereinander. Erstens sofort handeln, die Frist beträgt in der Regel 14 Tage. Zweitens beim neuen Anbieter die Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrags und den neuen Vertrag widerrufen. Drittens per Einschreiben oder Fax, nicht per E-Mail. Viertens die Verbraucherzentrale fragen, wenn etwas unklar ist. 1 Sofort handeln Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. 2 Zweifach widerrufen Die Kündigungsvollmacht und den neuen Vertrag, beides beim neuen Anbieter. 3 Per Einschreiben Oder per Fax, zum Beispiel aus dem Copyshop. E-Mail ist nicht geeignet. 4 Rat holen Die Verbraucherzentrale hilft weiter.
Die Reihenfolge folgt der Verbraucherzentrale: Die Vollmacht muss widerrufen sein, bevor der neue Anbieter den alten Vertrag kündigt. Eine schon wirksame Kündigung lässt sich nicht zurückholen.

Auch wer sicher ist, gar nichts abgeschlossen zu haben, widerruft nach Rat der Verbraucherzentrale vorsorglich. Angehörige können beim Aufsetzen helfen; unterschreiben sollte in der Regel die Person, in deren Namen der Vertrag läuft, oder wer dafür bevollmächtigt ist.

An der Haustür: angebliche Ableser und Handwerker

An der Tür geht es seltener um Verträge und häufiger um Zutritt. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt, wie Trickdiebe sich als Handwerker oder als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben, um in der Wohnung nach Bargeld und Schmuck zu suchen. Eine Polizeimeldung aus Marl vom 25. September 2026 zeigt die Masche: Zwei angebliche Handwerker behaupteten, ein Rohr sei geplatzt, setzten eine Seniorin unter Druck und ließen sie in der Wohnung die Badewannenbrause festhalten. Danach fehlte ihre Schmuckschatulle. Solche Geschichten sollen Eile erzeugen.

  • Erst schauen, dann öffnen. Durch Türspion oder Fenster, die Tür nur mit vorgelegtem Sperrriegel öffnen.
  • Nur, wer bestellt oder angekündigt ist. Die Polizei rät, nur Handwerker und Vertreter der Stadtwerke hereinzulassen, die Sie selbst bestellt haben oder die die Hausverwaltung angekündigt hat.
  • Selbst anrufen. Die Nummer der Stadtwerke von der Rechnung nehmen, nicht vom Besucher. Der Besucher wartet draußen.
  • Später wiederkommen lassen. Wenn eine Vertrauensperson dabei sein kann. Wer echt ist, kommt in der Regel wieder.
  • Nachbarn einbinden. Die Polizei empfiehlt, sich mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, gegenseitig Beistand zuzusagen.

Drei Sätze für Telefon und Tür

Drei Sätze für Telefon und Haustür Drei Sprechblasen untereinander. Erstens: Am Telefon schließe ich nichts ab. Zweitens: Meine Zählernummer gebe ich nicht heraus. Drittens: Ich rufe selbst bei den Stadtwerken an, unter der Nummer auf meiner Rechnung. Drei Sätze, die genügen Am Telefon schließe ich nichts ab. Meine Zählernummer gebe ich nicht heraus. Ich rufe selbst an, unter der Nummer auf meiner Rechnung.
Kein Satz verlangt eine Begründung. Wer höflich auflegt oder die Tür schließt, verpasst in aller Regel nichts, was nicht auch schriftlich kommen kann.

Wer den Besucher an der Tür sehen möchte, ohne zu öffnen, kann eine Funkklingel mit Anzeige im Wohnzimmer nutzen oder eine Kamera an der Tür, die das Bild aufs Telefon schickt.

Melden: Bundesnetzagentur und Polizei

Unerlaubte Werbeanrufe verfolgt die Bundesnetzagentur, Beschwerden nimmt sie über ein Formular an. Ich empfehle, dafür Datum, Uhrzeit, die angezeigte Nummer, den genannten Firmennamen und ein paar Sätze zum Gesprächsverlauf zu notieren. Eine Einwilligung in Werbeanrufe, die man irgendwann gegeben hat, lässt sich jederzeit zurückziehen, mündlich oder schriftlich. Betrug, Diebstahl oder ein verdächtiger Besuch an der Tür gehören dagegen sofort zur Polizei unter 110. Wie sich falsche Polizisten am Telefon verraten, steht in unserem Beitrag Falsche Polizisten am Telefon.

Ein Helfer: ein Telefon, das zuerst zuhört

Ein Anrufbeantworter kann ein einfacher Schutz sein: Wer unbekannte Nummern erst aufs Band sprechen lässt, entscheidet in Ruhe, ob er zurückruft. Mehr Modelle stehen auf der Seite Seniorentelefon schnurlos mit großen Tasten.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt Hinweise der Verbraucherzentrale, der Bundesnetzagentur und der Polizeilichen Kriminalprävention wieder und verweist auf § 355 BGB. Ob in Ihrem Fall ein Vertrag zustande gekommen ist und welche Frist gilt, klären Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei. Bei Betrug oder Diebstahl die 110 wählen.

Fragen zu Energie-Maschen am Telefon und an der Tür

Kann man am Telefon einen Stromvertrag abschließen?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung seit dem 27. Juli 2021 nicht mehr mündlich geschlossen werden, sie brauchen die Textform, etwa per Brief, E-Mail oder SMS. Angebahnt werden darf am Telefon weiterhin. Trotzdem kann ein Wechsel eingeleitet werden, wenn der Anrufer genug Daten hat.

Warum soll ich die Zählernummer nicht nennen?

Weil Name, Adresse, bisheriger Anbieter und Zählernummer reichen, um einen Anbieterwechsel anzustoßen. Die Verbraucherzentrale rät: Zählernummer nie herausgeben, wenn Sie nicht wirklich wechseln möchten, und auch vorgelesene Daten nicht bestätigen.

Wie widerrufe ich einen untergeschobenen Energievertrag?

In der Regel innerhalb von 14 Tagen beim neuen Anbieter, und zwar nach Rat der Verbraucherzentrale zuerst die Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrags und dann den neuen Vertrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Einschreiben oder Fax, E-Mail ist nicht geeignet. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, kann die Frist länger sein.

Was ist, wenn ich sicher bin, keinen Vertrag geschlossen zu haben?

Rechtlich muss man dann theoretisch nichts tun. Die Verbraucherzentrale hält einen vorsorglichen Widerruf trotzdem immer für richtig, weil Verträge manchmal unbemerkt zustande kommen.

Sind Werbeanrufe von Energieanbietern erlaubt?

Nur mit vorheriger Einwilligung. Werbeanrufe ohne Einwilligung sind rechtswidrig, die Bundesnetzagentur verfolgt sie. Eine erteilte Einwilligung lässt sich jederzeit und ohne Begründung zurückziehen, mündlich oder schriftlich.

Wo melde ich einen unerlaubten Werbeanruf?

Bei der Bundesnetzagentur, am einfachsten über deren Beschwerdeformular. Hilfreich können Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firmenname und ein kurzer Gesprächsverlauf sein. Straftaten wie Betrug gehören zur Polizei.

Darf ich einen angeblichen Ableser der Stadtwerke hereinlassen?

Die Polizei rät: nur Handwerker und Vertreter der Stadtwerke einlassen, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden. Im Zweifel die Stadtwerke unter der selbst herausgesuchten Nummer anrufen und die Person zu einem späteren Termin bitten, wenn jemand dabei sein kann.

Was tun, wenn schon jemand in der Wohnung war?

Prüfen, ob Geld, Schmuck oder Papiere fehlen, und bei Verdacht die 110 anrufen. Ich empfehle, bis zum Eintreffen der Polizei möglichst nichts aufzuräumen, weil dort Spuren sein können. Wer unterschrieben hat, dem rate ich zu einer Beratung bei der Verbraucherzentrale.

Weiterlesen: sicher zu Hause

Quellen, abgerufen am 25. September 2026: Verbraucherzentrale, Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?; Verbraucherzentrale, Unerwünschte Energieverträge am Telefon; Bundesnetzagentur, Unerlaubte Telefonwerbung; Polizeiliche Kriminalprävention, Betrug an der Haustür; Gesetze im Internet, § 355 BGB, Widerrufsrecht; Anlass: Polizeimeldung auf presseportal.de, 25. September 2026.

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