Auto winterfest machen: die Checkliste für ältere Fahrer
Wer sein Auto winterfest machen will, denkt an Reifen mit Alpine-Symbol und genug Profil, an funktionierendes Licht und Frostschutz im Wischwasser; ein Eiskratzer mit langem Stiel und Enteiser erleichtern die Arbeit. Die Winterreifenpflicht gilt nicht ab einem Datum, sondern bei Glätte, Schnee und Eis. Für ältere Fahrerinnen und Fahrer kommen vier Fragen dazu, die keine Werkstatt stellt: Wie gut sehe ich in der Dämmerung, wie stark blendet mich Gegenverkehr, was machen meine Medikamente, und wie sicher fühle ich mich bei Glätte? Eine Altersgrenze gibt es nicht, eine ehrliche Antwort schon. Was Pflicht ist, steht in der Straßenverkehrsordnung und ist unten verlinkt; der Rest sind Empfehlungen des Verkehrssicherheitsrats und meine Sicht aus der Pflege. Ob Augen und Medikamente zum Fahren passen, klärt die Haus- oder Augenarztpraxis.

Reifen: was die Straßenverkehrsordnung verlangt
Eine Pflicht ab dem 1. Oktober gibt es nicht, auch wenn sich diese Vorstellung hält. Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung knüpft die Pflicht an das Wetter: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur fahren, wer an allen Rädern Winterreifen hat. Welche das sind, regelt Paragraf 36 StVZO: Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Berg mit Schneeflocke. Die Faustregel des Deutschen Verkehrssicherheitsrats macht es einfacher: von Oktober bis Ostern.
Beim Profil liegen Gesetz und Empfehlung auseinander. 1,6 Millimeter sind das gesetzliche Minimum, der DVR empfiehlt für Winterreifen mindestens 4 Millimeter. Wer die Reifen in der Werkstatt wechseln lässt, bittet dort gleich darum, das Profil zu messen.
Vier Dinge, die im Winter ins und ans Auto gehören
- Reifen mit Alpine-Symbol: aufgezogen, bevor der erste Frost kommt. Den Werkstatttermin rechtzeitig vereinbaren.
- Eiskratzer mit langem Stiel und Besen: damit Dach und Frontscheibe erreichbar sind, ohne sich über die Motorhaube zu strecken oder auf den Schweller zu steigen.
- Enteiser und Frostschutz: Enteiserspray für die Scheiben, Frostschutz im Wischwasser. Bei vereistem Schloss hilft ein Spray, das man in der Jackentasche hat, nicht im Handschuhfach.
- Decke, Handschuhe, geladenes Handy: falls man im Stau steht oder auf Hilfe warten muss.
Ein riskanter Moment ist oft das Freikratzen: Man steht halb auf einem Bein, den Arm über dem Dach, auf glattem Boden. Ein langer Stiel und feste Schuhe mit griffiger Sohle sind hier aus meiner Sicht mehr wert als Technik im Auto.
Vor jeder Fahrt: Scheiben, Licht und Dach
Ein Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht. Nach Paragraf 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist, und der DVR weist darauf hin, dass sonst Bußgeld und im Schadensfall eine Mitschuld drohen. Dazu gehören Seitenscheiben, Spiegel, Licht und Kennzeichen. Schnee auf dem Dach kann beim Bremsen auf die Scheibe rutschen oder dem nachfolgenden Wagen entgegenfliegen.
Der DVR nennt außerdem Batterie und Türdichtungen als Punkte für den Herbst, und er erinnert an den Lichttest: Im Oktober prüfen Werkstätten die Beleuchtung meist kostenlos. Auf glatter Fahrbahn kann der Bremsweg laut DVR fünfmal so lang sein wie auf trockener. Deshalb ist es an manchen Tagen die vernünftigere Wahl, das Auto stehen zu lassen; auch der DVR rät bei Glätte, wenn möglich Bus und Bahn zu nutzen.
Das eigene Fahren: vier ehrliche Fragen vor dem Winter
Dunkelheit am Nachmittag, nasse Straßen, blendende Scheinwerfer: Der Winter verlangt am Steuer mehr als der Sommer. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit weist darauf hin, dass Nebel, Glätte und Dunkelheit das Unfallrisiko für Ältere erhöhen, und stellt einen Selbsttest mit Fragen vor, die man sich allein beantworten kann. Wer eine davon mit Ja beantwortet, sollte das nach Rat des Bundesinstituts ärztlich abklären lassen.
Das ist keine Frage des Alters. Die Bundesanstalt für Straßenwesen schreibt, dass unter den Vielfahrern die Älteren das geringste Unfallrisiko haben, und dass Pflichttests für Ältere keinen belegten Nutzen haben. Ein höheres Risiko sieht sie bei denen, die nur wenig fahren, gleich welchen Alters. Wer unsicher ist, kann das freiwillig prüfen: mit dem Online-Test des DVR für Sehen und Reaktion oder mit einer Rückmeldefahrt bei einer Fahrschule, einem Automobilclub oder einer Verkehrswacht.
Medikamente und Augen: Neue Tabletten, eine geänderte Dosis oder eine neue Brille empfehle ich vor der ersten Winterfahrt in der Praxis oder beim Optiker anzusprechen. Fragen Sie ausdrücklich, ob sie sich aufs Fahren auswirken. Die Antwort gibt die Praxis, nicht der Beipackzettel allein.
Zwei Helfer für vereiste Scheiben
Ein langer Kratzer und ein Enteiser, der die Arbeit halbiert. Mehr Modelle, auch mit Handschuh oder Teleskopstiel, stehen auf den Seiten Eiskratzer mit Besen für Senioren und Scheibenenteiser für Senioren.
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Der NIGRIN-Eiskratzer mit Besen. Laut Hersteller 60 Zentimeter lang, mit breiter Klinge und Softgriff mit Daumenauflage, am anderen Ende ein weicher Besen für Schnee auf Dach und Motorhaube. Käufer loben die Kombination und dass der Besen bis zur Scheibenmitte reicht. Zu bedenken: Bei dickem Eis finden einzelne die Klinge zu stumpf, dann hilft vorher der Enteiser.
Der SONAX ScheibenEnteiser. Ein Pumpspray, das Eis auf den Scheiben anlöst, sodass der Kratzer weniger Kraft braucht. Für Hände, die in der Kälte schnell steif werden, ist das eine spürbare Erleichterung. Zu bedenken: Das Mittel nur auf die Scheiben sprühen und danach kratzen, nicht darauf vertrauen, dass es allein freie Sicht schafft.
Keine Rechtsberatung, keine Fahreignungsprüfung. Dieser Beitrag gibt die Straßenverkehrsordnung und die Hinweise von DVR, Bundesanstalt für Straßenwesen und Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wieder. Zu Bußgeldern und Haftung im Einzelfall beraten Automobilclubs, Verbraucherzentralen oder eine Anwaltskanzlei. Fragen zu Sehen, Medikamenten und Fahrtauglichkeit klären Sie mit Ihrer Hausarztpraxis oder Augenärztin.
Häufige Fragen zum Auto im Winter
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht?
Nicht ab einem Datum, sondern nach dem Wetter. Paragraf 2 Absatz 3a StVO verlangt Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt Winter- oder Ganzjahresreifen von Oktober bis Ostern.
Woran erkenne ich einen Winterreifen?
Am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, so steht es in Paragraf 36 StVZO. Ganzjahresreifen mit diesem Symbol gelten ebenfalls als wintertauglich.
Wie viel Profil brauchen Winterreifen?
Gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter rundum. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt bei Winterreifen mindestens 4 Millimeter. Messen lässt sich das mit einem Profiltiefenmesser oder in der Werkstatt.
Muss ich die Scheiben ganz freikratzen?
Ja. Nach Paragraf 23 StVO ist der Fahrer verantwortlich, dass die Sicht nicht beeinträchtigt ist. Der DVR weist darauf hin, dass sonst ein Bußgeld und im Schadensfall eine Mitschuld drohen. Licht und Kennzeichen gehören ebenfalls freigemacht.
Gibt es eine Altersgrenze fürs Autofahren?
Nein. In Deutschland gibt es keine Altersgrenze und keine Pflichtprüfung für ältere Fahrer. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hält solche Pflichttests nicht für sinnvoll, weil ihr Nutzen nicht belegt ist. Was es gibt, sind freiwillige Angebote wie Rückmeldefahrten.
Was ist eine Rückmeldefahrt?
Eine freiwillige Fahrt, meist im eigenen Auto, mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer, die danach eine Einschätzung gibt. Angeboten wird sie von Fahrschulen, Automobilclubs, Prüforganisationen und Verkehrswachten. Sie ist freiwillig.
Wo kann ich mein Licht prüfen lassen?
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat weist darauf hin, dass Werkstätten im Oktober beim Lichttest meist kostenlos prüfen. Das ist eine gute Gelegenheit, auch Batterie und Scheibenwischer ansehen zu lassen.
Was mache ich, wenn ich mich bei Glätte unsicher fühle?
Wenn möglich das Auto stehen lassen, so rät es auch der DVR: bei glatten Straßen möglichst Bus und Bahn nutzen. Eine Mitfahrt mit Angehörigen oder ein Taxi zum Arzttermin ist keine Niederlage, sondern eine vernünftige Entscheidung für den einen Tag.
Weiterlesen für den Winter
Quellen, abgerufen am 25. September 2026: Gesetzestexte, Paragraf 2 StVO, Paragraf 36 StVZO und Paragraf 23 StVO; Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Auto fit für den Winter, Online-Fitness-Test und Rückmeldefahrt; Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Autofahren im Alter; Bundesanstalt für Straßenwesen, Ältere Verkehrsteilnehmer.
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